Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZöHa Bausatztechnik OG.

 

ZöHa Bausatztechnik OG (nachfolgend Unternehmen, genannt)

Pielach 29

A-3390 Melk

 

Rechtsform: Offene Gesellschaft

FN: 485039v  

Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten

 

Tel:       +43 660 / 92 88 513

 

E-Mail: office@zoeha-bausatztechnik.at

Internet: www.zoeha-bausatztechnik.at

 

§ 1. Geltungsbereich

  

1.1.       Onlineshopbetreiber ist die ZöHa Bausatztechnik OG, Pielach 29, A-3390 Melk. 

 

Bei sämtlichen Einkäufen über diesen Onlineshop, schließen Sie eine Vertrag mit der oben genannten ZöHa Bausatztechnik OG.

 

1.2.       Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen (auch Onlineshop) zwischen der ZöHa Bausatztechnik OG und den Kunden. Für jeglichen Verkauf von Waren, gelten ausschließlich die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten deren AGB nur, wenn ein ausdrückliches schriftliches Anerkenntnis unsererseits vorliegt.

 

Diese AGB gelten ausschließlich. Mit der Abgabe einer Bestellung klärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Bestellungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

 

1.3.       Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei der Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

1.4.       Als Unternehmer handelt jener, für welchen das Geschäft zum Betrieb des Unternehmens gehört.

 

1.5.       Als Verbraucher handelt jener, für welchen das Geschäft nicht zum Betrieb des Unternehmens gehört.

 

1.6.       Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher ebenso wie Unternehmer. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.

1.7.       Als Erfüllungsort gilt der Sitz der ZöHa Bausatztechnik OG.

1.8.       Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

§ 2. Vertragsschluss

 

2.1.       Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb des Bundesgebiets Österreichs möglich. Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 

 

2.2.       Sämtliche Angebote der ZöHa Bausatztechnik OG sind unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Waren im Webshop kein bindendes Angebot der ZöHa Bausatztechnik OG dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Abbildungen, Zeichnungen und Angaben, insbesondere Gewichts- und Maßangaben, gelten nur als Annäherungswerte. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf. 

2.3.       Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

 

-       Auswahl der gewünschten Ware

-       Eingabe der persönlichen Daten für die Bestellung im Webshop (Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land, E-Mail-Adresse).

-       Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher (§ 8 Abs 1 und 2 FAGG), sofern sie nicht ohne dies bereits beim Produkt ersichtlich sind.

-       Wahl der Versandart und Art der Bezahlung

-       Prüfung der Angaben im Warenkorb

-       Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“

-       Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.

-       Verbindliche Absendung der Bestellung

 

2.4.       Mit Bestellung im Webshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und  die AGB als für das Rechtsverhältnis mit der ZöHa Bausatztechnik OG allein maßgeblich an. 

 

2.5.       Die Zöha Bausatztechnik OG wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Mail durch eine automatisch erzeugte Empfangsbestätigung bestätigen. Diese Bestätigung dient dem Kunden lediglich als Beleg für den erfolgreichen Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn die ZöHa Bausatztechnik OG dies ausdrücklich schriftlich durch eine Auftragsbestätigung erklärt.

 

2.6.       Die Zöha Bausatztechnik OG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 48 Stunden nach Eingang bei der Zöha Bausatztechnik OG anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.  Fällt das Ende dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

 

Wird durch die Zöha Bausatztechnik OG innerhalb der oben festgelegten Fristen keine Auftragsbestätigung an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden abgelaufen und der Kaufvertrag kommt nicht zu Stande.

 

Die Zöha Bausatztechnik OG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. 

 

2.7.       Der Vertragstext wird von der Zöha Bausatztechnik OG gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

 

§ 3. Widerrufsbelehrung

 

Als Verbraucher steht Ihnen das folgende Widerrufsrecht in der Widerrufsbelehrung zu. Als Verbraucher handelt jener, für welchen das Geschäft nicht zum Betrieb des Unternehmens gehört. Wenn von Widerruf die Rede ist, so ist darunter der Rücktritt nach FAGG zu verstehen. 

 

3.1.       Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

 

3.2.       Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt aber getrennt geliefert oder in mehreren Bestellungen bestellt und gemeinsam geliefert werden, ab dem Tag, ab dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

3.3.        Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, 

 

ZöHa Bausatztechnik OG

Pielach 29

A-3390 Melk

 

FN: 485039v

Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten

 

Tel:       +43 660 / 92 88 513

 

E-Mail: office@zoeha-bausatztechnik.at

 

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

 

3.4.       Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 

 

3.5.       Folgen des Widerrufs

 

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, 

 

i)                haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

 

ii)               haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 

 

Sie tragen die anfallenden Kosten der Rücksendung der Waren, welche ihrer Beschaffenheit nach normal mit der Post zurückgesandt werden können (paketversandfähige Waren). Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die ihrer Beschaffenheit nach nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (nicht paketversandfähige Ware).Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

3.6.       Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von

 

       Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind besteht kein Widerrufsrecht oder Rückgabe; (Maßanfertigungen, usw.)

       Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

 

 

3.7.      Widerrufsformular [Widerrufsrecht und Widerrufsformular]

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

 

Zöha Bausatztechnik OG

Pielach 29

A-3390 Melk

 

Tel:     +43 660 / 92 88 513

 

E-Mail: office@zoeha-bausatztechnik.at

 

       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

 

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___________________________________________
___________________________________________

 

       Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

       Name des/der Verbraucher(s) 

       Anschrift des/der Verbraucher(s) 

       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

       Datum 

 

            (* unzutreffendes streichen)

 

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ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

 

§ 4.     Rücktritt vom Vertrag

 

4.1.       Die ZöHa Bausatztechnik OG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist die ZöHa Bausatztechnik OG berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 8.3. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn der ZöHa Bausatztechnik OG ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

 

Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs der ZöHa Bausatztechnik OG auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde der ZöHa Bausatztechnik OG ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.

 

4.2.       Kommt es gem. Pkt. 4 zum Vertragsrücktritt (einvernehmlich oder sonst berechtigt), hat der Kunde bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen, auf eigene Gefahr und Kosten an die Zöha Bausatztechnik OG zurückzusenden. Die Rücksendeadresse lautet:

           

            Zöha Bausatztechnik OG

Pielach 29

A-3390 Melk

 

§ 5. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen 

 

5.1.       Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Angebote und Preisangaben sind freibleibend; im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

 

Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt und in der Bestellung als eigene Position ausgewiesen. Diese gelten durch den Kunden mit der Bestellung inhaltlich und der Höhe nach als genehmigt. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

 

5.2.        Alle Preise gelten nur für den Kauf bzw. Versand innerhalb Österreichs. 

Der Kunde kann den Preis per Vorkasse, Nachnahme, Überweisung, oder sonstige im Online-Shop angebotene Zahlungsformen leisten. Die ZöHa Bausatztechnik OG behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. 

 

5.3.       Der Kunde verpflichtet sich spätestens nach Erhalt der Leistung innerhalb von 7 Tagen und ohne Abzug den Preis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, außer andere Zahlungsmodalitäten wurden mit der ZöHa Bausatztechnik OG explizit ausverhandelt.

 

Die ZöHa Bausatztechnik OG ist berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen, jedenfalls aber 5 % p.a. zu berechnen.

 

Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zahlt der Kunde die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat die ZöHa Bausatztechnik OG das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen. 

 

5.4.       Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen  notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs – und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen zu tragen. Für jede von der ZöHa Bausatztechnik OG selbst erstellte Mahnung gelten Mahnkosten in der Höhe von € 20,-- pro Mahnung als vereinbart.

 

Bei Verzug des Kunden werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachter Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens des Kunden gegen die ZöHa Bausatztechnik OG mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eigehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften. 

 

5.5.       Die Zöha Bausatztechnik OG behält es sich vor, eine 50%ige Anzahlung zu verlangen.   

 

5.6.       Kommt der Auftraggeber auch nur mit einer Teilzahlung in Verzug, kann die Zöha Bausatztechnik OG entweder,

 

·         Eine Lieferfristverlängerung geltend machen,

·         Die Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen aufschieben,

·         Weitere Skonti oder Rabatte für weitere Teilleistungen für hinfällig erklären,

·         Nach Fälligkeit Verzugszinsen verrechnen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, gilt bezüglich der Möglichkeit des Terminverlusts nur §13 des Konsumentenschutzgesetzes.

 

5.7.       Ist der Kunde Unternehmer, ist dieser nicht berechtigt, ausstehende Zahlungen wegen Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Für Verbraucher gilt diese Regelung nicht.

 

5.8.       Ein Zwischenverkauf durch die ZöHa Bausatztechnik OG ist ausdrücklich vorbehalten.  

 

5.9.       Die Zurverfügungstellung von Ladehilfsmitteln wie Paletten wird dem Auftraggeber verrechnet und bei Rückgabe, in einwandfreiem Zustand, vergütet. Die Vergütung erfolgt nur in jener Höhe, welche auch vom Auftragnehmer verrechnet wurde, abzüglich etwaiger Abnützungsgebühren.  

 

5.10.      Kostenvoranschläge und Angebote werden mit bestem Fachwissen erstellt, jedoch wird keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser gegeben.  

 

§ 6. Lieferung [Versand und Zahlung]

 

6.1.       Die ZöHa Bausatztechnik OG versendet seine Waren an Kunden im Bundesgebiet Österreichs (unterteilt in 2 Regionen). 

 

  • Region 1: Niederösterreich, Oberösterreich, Wien, Burgenland

 

  • Region 2: Steiermark, Kärnten, Tirol, Salzburg und Vorarlberg

 

6.2.       Sämtliche Waren gelten "ab Lager" verkauft.

 

6.3.       Für den Fall eines Versendungsverkaufes steht es der ZöHa Bausatztechnik OG frei, die Art der Versendung der Waren und das Transportmittel auszuwählen. Die von der ZöHa Bausatztechnik OG gewählte Art der Versendung gilt vom Auftraggeber als genehmigt. Für Verbraucher gelten verkehrsübliche Versendungen als genehmigt. Die Lieferung durch Transportmittel des Auftragnehmers, Frächter oder Spediteure sind als verkehrsüblich anzusehen.

 

6.4.       Die ZöHa Bausatztechnik OG ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen ist die ZöHa Bausatztechnik OG berechtigt, diese mit entsprechenden Rechnungen bezogen auf die bereits gelieferten Teile abzurechnen; der Kunde ist verpflichtet, auf entsprechende Rechnungsstellung hin auch Teillieferungen zu vergüten. 

 

6.5.       Für die Zustellung muss die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW´s gegeben sein.  

 

6.6.       Wird die Lieferung durch den Auftragnehmer, oder aber auch durch eine Spedition durchgeführt, wird grundsätzlich frei Bordsteinkante geliefert. Der Auftraggeber hat für eine geeignete Abstellfläche, sowie für die Verbringung der Waren ins Haus / Gebäude zu sorgen. Erfolgt die Entladung durch den Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten, werden die anfallenden Kosten (z.B.: Krangebühr) gesondert verrechnet. Ebenso werden darüber hinausgehende Leistungen gesondert verrechnet. 

 

6.7.       Entstehen durch die schuldhafte, unrichtige, oder unvollständige Angabe der Lieferanschrift zusätzliche Kosten, sind diese vom Kunden zu ersetzen. (z.B. Neuversendung der Waren.)

 

6.8.       Ist der Kunde ein Unternehmer nach 1 Abschnitt 1.3 dieser AGB, so ist dieser dazu verpflichtet, die gelieferte Ware bereits bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und bei Vorhandensein solcher, diese unverzüglich gegenüber dem Lieferanten zu beanstanden.

 

 

6.9.       Liefertermine und Lieferfristen, sind Produktabhängig und werden im Online-Shop zusätzlich angegeben. Wenn wir diesen überschreiten, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest der Dauer der ursprünglich angegebenen Lieferfrist setzten und bei deren Überschreitung vom Vertrag zurücktreten. 

 

6.10.     Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von der ZöHa Bausatztechnik OG zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Produktionsausfall bei den Zulieferanten, oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für die ZöHa Bausatztechnik OG unmöglich oder unzumutbar, so wird die ZöHa Bausatztechnik OG im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber der ZöHa Bausatztechnik OG ableiten kann. Die ZöHa Bausatztechnik OG wird den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.

 

 

§ 7. Gefahrenübergang

 

7.1.       Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf allerdings erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten auf den Kunden über. 

 

7.2.       Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.

 

 

§ 8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1.       Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der ZöHa Bausatztechnik OG. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung frei von Rechten Dritter zu halten, insbesondere den Kaufgegenstand weder weiter zu veräußern noch zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu geben.

 

8.2.       Dem Kunden ist die Be- und Verarbeitung der Ware während des aufrechten Eigentumsvorbehalts nicht gestattet. 

 

8.3.       Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts mit entsprechender Vorsicht zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

 

Der Kunde hat der ZöHa Bausatztechnik OG unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde hat der ZöHa Bausatztechnik OG alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

 

 

8.4.       Die ZöHa Bausatztechnik OG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag binnen 14 Tagen zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist die ZöHa Bausatztechnik OG berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 8.3. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

 

Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs der ZöHa Bausatztechnik OG auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde der ZöHa Bausatztechnik OG ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware. 

 

8.5.       Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der ZöHa Bausatztechnik OG nicht an Dritte übertragen werden. 

 

§ 9. Gewährleistung

 

9.1.          Die ZöHa Bausatztechnik OG leistet Gewähr für vertraglich vereinbarte und gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die vom Herstellern angeführten Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckorientierter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägig anzuwendenden Ö-Normen.

 

9.2.          Ab Empfang der Ware haben Unternehmer, diese umgehend auf offensichtliche Mängel mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und unter sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief explizit zu vermerken.

                Ist eine sofortige Prüfung bei Übernahme der Waren nicht möglich, muss auch dies unter sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf einem der zuvor genannten Empfangsscheine vermerkt werden. Bei darauffolgender Prüfung müssen festgestellte Mängel spätestens binnen einer Woche ab Lieferung bei der ZöHa Bausatztechnik OG detailliert gerügt werden, ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. Bei Unternehmern wird von der ZöHa Bausatztechnik OG, im Falle eines Mangels zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach eigener Wahl geleistet.

 

9.3.          Für Verbraucher gelten die regulären gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

                Durch eine umgehende Reklamation von Transportschäden beim Zusteller, helfen Sie uns aber, unsere Ansprüche gegen den Transportdienstleister bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

 

9.4.          Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei Mängeln an einer Sache sechs Monate, ab Lieferung der Ware.

 

9.5.          Auftraggebende Unternehmer trifft ungeachtet des §924 AGBG die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.

 

9.6.          Ebenso sind Rückgriffsrechte im Sinne des §933b ABGB für diese Unternehmer ausgeschlossen.

 

9.7.          Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, ist dieser verpflichtet, alle Anwendungs- und Verarbeitungshinweise zu beachten und bei Zweifeln eine Stellungsnahme der ZöHa Bausatztechnik OG einzuholen.

 

9.8.          Darüber hinaus gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen für Rechts- und Sachmängel.

 

9.9.          Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Abbildungen und von Angaben in Prospekten, vor allem in Bezug auf Mustern, Farben, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten.

 

9.10.        Die ZöHa Bausatztechnik OG gibt gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

9.11.        Die Europäische Kommission stellt für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung eine Plattform bereit (OS-Plattform), die unter http://ec.europa.eu/odr abrufbar ist.

             

                 Wir versuchen stets, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem oben genannten Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

 

§ 10. Haftungsbeschränkungen und Schadenersatz

 

10.1.     Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die durch die ZöHa Bausatztechnik OG vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

10.2.     Der Haftungsausschluss gilt nicht, für der ZöHa Bausatztechnik OG zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

10.3.     Für Unternehmer sind Regressforderungen für Ansprüche aus dem §12 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, außer der Regressberechtigte kann nachweisen, dass der Fehler bereits im Einflussbereich der ZöHa Bausatztechnik OG verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

           

10.4.     Ebenso gilt für Unternehmer ein Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber.

 

10.5.     Der Kunde verpflichtet sich zusätzlich, vor dem Einbau der Ware sicherzustellen, dass diese frei von Mängeln und für den Einbau geeignet ist.

 

10.6.     Punkte 10.3., 10.4. und 10.5. gelten nur gegenüber Unternehmern. Verbraucher sind von diesen Regelungen ausgenommen.

 

10.7.     Die ZöHa Bausatztechnik OG haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die ZöHa Bausatztechnik OG für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die ZöHa Bausatztechnik OG macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern die ZöHa Bausatztechnik OG Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird die ZöHa Bausatztechnik OG den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

 

10.8.     Der Kunde verzichtet darauf, die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie wegen Irrtums anzufechten. Ist der Auftraggeber Verbraucher, diese Anfechtung jedoch nicht ausgeschlossen.

 

10.9.     Die Präsenz und Kommunikation über das Internet kann leider nicht immer fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften in diesem Sinne nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Shops.

 

10.10.   Die ZöHa Bausatztechnik OG übernimmt keine Haftung für Sturmschäden an Zäunen mit Sichtschutz (Maschendraht- und Doppelstabzaun)

 

§ 11. Datenschutz, Urheberrecht, Adressenänderung [Datenschutz]

 

11.1.     Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm elektronisch bekannt gegebenen Daten von der ZöHa Bausatztechnik OG zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden, unter  Beachtung des E-Commerce-Gesetzes und den Vorschriften des Bundesgesetzes über den Schutz personenbezogener Daten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Zahlungsdaten an den jeweiligen vom Kunden gewählten Zahlungsdienstanbieter weitergegeben werden. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit wiederrufen werden kann.  Ebenso ist der Kunde jederzeit berechtigt, Auskunft, die Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten zu beantragen. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden, ohne ausdrückliche Zusage, niemals an Dritte weitergegeben. Hier nicht inbegriffen sind jedoch Dienstleistungspartner der ZöHa Bausatztechnik OG, welche Zugriff auf diese Daten zur Bearbeitung der Bestellung benötigen. (Anbieter von Zahlungsdiensten, Banken und Anbietern von Transportlösungen) Wobei hier anzumerken ist, dass diese nur mit den notwendigsten Daten zur Erfüllung ihrer Funktion versorgt werden.

 

11.2.     Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen blieben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der ZöHa Bausatztechnik OG; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

11.3.     Für den Kunden besteht die Verpflichtung, Wohn- oder Geschäftsadressenänderungen seinerseits, der ZöHa Bausatztechnik OG bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist. Wird über eine solche Änderung nicht informiert, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

 

11.4.     Die ZöHa Bausatztechnik OG sorgt durch akkurate Sicherheitsmaßnahmen dafür, die Daten der Kunden vor unberechtigtem Zugriff, Manipulation, Verlust und Zerstörung zu schützen.

 

§ 12. Cookies

 

12.1.     Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

12.2.     Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf  Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

 

§ 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  

13.1.     Es gilt das österreichische materielle Recht. Die Vollziehung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. 

 

13.2.     Für möglicherweise auftretende Streitigkeiten im Geschäftsverkehr ist die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz der ZöHa Bausatztechnik OG als vereinbart anzusehen. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher gilt die gesetzliche Gerichtszuständigkeit.

 

§ 14. Schlussbestimmungen

 

 

14.1.     Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bliebt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.  Für Verbraucher gilt diese Regelung nicht.

 

 

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